Bei dem Grundstück handelt es sich um ein Grünland und eine Baulandwidmung ist nicht vorhanden.
Das Grundstück kann nach aktuellem Stand und Auskunft der Gemeinde Puch nicht in Bauland umgewidmet werden, dies aufgrund der aktuellen Landesgesetze.
Bei Neueinreichung eines Bauprojektes sind zwei Möglichkeiten umsetzbar:
Option I:
Es sind max. 375 m² Bruttogeschossfläche bebaubar, allerdings muss ein sogenanntes Mehrgenerationenhaus entstehen. Dies bedeutet, dass mindestens 2 Wohnungen gebaut werden müssen und davon muss eine Wohnung barrierefrei sein (§ 46 und § 47 Raumordnungsgesetz).
Option II:
Bei einem Neubau eines Hauses dürfen maximal 300 m² Bruttogeschossfläche verbaut werden, somit muss kein Mehrgenerationenhaus entstehen und keine barrierefreie Wohnung.
Option III:
Grundsätzlich besteht auch die Möglichkeit den Altbestand zu renovieren und diesen anschließend zu beziehen.
Objektnummer: 138